Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

1. Konzertbesuch

1.1 Die Anfahrt

Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Es wird gebeten, möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen!

1.2 Der Einlass

Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit. Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten verboten. Zu den Veranstaltungen werden Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen, es sei denn, bei der Veranstaltung ist explizit vermerkt, dass kein Zutritt für Minderjährige zulässig ist.

Beim Einlass findet unter Umständen eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt Out Of Line vorbehalten.

1.3 Die Veranstaltung

Out Of Line behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm zu ändern.

Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereiches und das Besteigen von Absperrungen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung von Out Of Line eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen.

Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen, sowie Tieren, ist untersagt.

Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur kompakte Reisezoom-Kameras mit Kleinsensoren und Mobiltelefone mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Systemkameras mit und ohne Wechselobjektiven und generell von Kameras mit Sensorgrößen ab Micro-Four-Thirds (Micro-Four-Thirds, APS-C und Vollformat). Videokameras/Camcorder und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art wie Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte sind ebenfalls untersagt. Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die nicht zugelassenen Geräte zurück zu lassen oder an der Eingangskontrolle abzugeben (wobei keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gerätes bestehen).

1.4 Bildaufnahmen/-mitschnitte

Der Besucher willigt unwiderruflich ein, in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließender Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern, sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet).

1.5 Ausschluss von Veranstaltungen

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

1.6 Übertragung und Weiterverkauf

Diese Eintrittskarte ist nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten Ticketpreis, zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Eine Verwendung der Tickets zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Eintrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit, und der Veranstalter ist zum entschädigungslosen Einzug dieser Eintrittskarte berechtigt. Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein Ersatz.

1.7 Etwaige Folgen

Bei Konzerten besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. Out Of Line übernimmt dabei keinerlei Haftung, sondern rät bei Bedenken vom Besuch der Veranstaltung ab.

2. Haftung

Die Haftung von Out Of Line ist beschränkt auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Out Of Line oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Out Of Line beruhen.

Darüber hinaus haftet Out Of Line für sonstige Schäden nur, sofern sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Out Of Line oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Out Of Line beruhen.

Out Of Line übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die auf Handlungen Dritter, die nicht gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Out Of Line sind, oder höherer Gewalt beruhen.

Zu derartigen Ereignissen zählen auch Krieg, Aufruhr oder bewaffnete Unruhen, feindliche Auseinandersetzungen, Naturkatastrophen, Brand, terroristische Ausschreitungen, extreme Witterungsbedingungen oder andere Ereignisse, die sich der Kontrolle von Out Of Line entziehen.

Out Of Line haftet nicht für während der Veranstaltung verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.

3. Schlussklauseln

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Punkte aus diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.